„Personen ohne festen Wohnsitz und die keine administrative Registrierung besitzen, müssen Zugang zu den sozialen Diensten haben“.
Am 30. März 2021 hat das statuarische Gericht diese Neuigkeit von grosser Wichtigkeit diktiert.
Jetzt können sich die Sans-Papiers auf diesen Entscheid berufen, wenn man ihnen diese Unterstützung verweigert
Es ist zu hoffen, dass diese juristische Anerkennung nicht nur Theorie bleibt und der obdachlose Sans-Papier Zugang zu den Sozialdiensten haben wird, wozu er das Recht hat.
Ein Status für die Sans-Papiers?
Mit diesem Entscheid hat das statuarische Gericht von St. Petersburg auf die Amicus Curiae geantwortet, die Nochlechka im September 2020 eingereicht hat.
Mit der Anfrage ersuchte die NGO das Gericht, über den Status der Sans-Papiers in St. Petersburg zu entscheiden.
Im heutigen Zeitpunkt existiert diese Personenkategorie in den Augen der Verwaltung schlicht nicht, dies obwohl die russische Verfassung den Staat verpflichtet (Artikel 7, Alinea 2 und Artikel 39, Alinea 1), allen russischen Bürger ohne Ausnahme soziale Hilfe zu gewähren und zu garantieren.
Dies ist nicht der Fall.
Wie uns Wyascheslav Samonov, Jurist bei Nochlechka, erläutert, teilt sich der Erhalt sozialer Unterstützung in drei Kategorien auf:
– dauerhaft registrierte Bürger; – Bürger, die an ihrem Aufenthaltsort registriert sind; – Personen ohne festen Wohnsitz.
Die letztgenannte Kategorie sollte soziale Unterstützung erhalten, falls die Betroffenen beim Registrierungs-Zentrum für obdachlose Bürger eingeschrieben sind.
Systematische administrative Hindernisse
Ja gewiss, aber sehr, sehr, sehr wenige der Sans-Papiers können einen Wohnort angeben, Bedingung sinequanone, um sich beim Registrierungs-Zentrum immatrikulieren zu können.
Und dieses absurde Hindernis hat der Gerichtsentscheid nun beseitigt.
Anschliessend wird der Grundsatz der Gleichstellung und der Nicht-Diskriminierung umgesetzt.
Erwartungsvoll
Dieser Entscheid dürfte den Zehntausenden obdachloser Sans-Papiers von St. Petersburg erlauben, Zugang zu den sozialen Diensten zu bekommen, ein für Pensionierte und Personen mit einer Behinderung obligatorisches, vergünstigtes Monatsabonnement der Verkehrsbetriebe zu erhalten, eine zusätzliche Invaliditätsrente, falls nötig, Unterstützug zum Kauf von Medikamenten zur Behandlung der Tuberkulose oder etwa eine monatliche Zulage für Sans-Papier-Familien mit kleinem Einkommen zu bekommen.
Und im Weiteren eine Bestätigung „kein fester Wohsitzt“ zu erhalten, welche sehr häufig von den Verwaltungsdiensten verlangt wird.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie weit die betroffenen Beamten diese neue juristische Gegebenheit befolgen werden,
Man kennt ihre Neigung, den Schwächsten systematisch Knüppel zwischen die Beine zu werfen; es ist deshalb zu befürchten, dass die Anwälte von Nochlechka nicht damit fertig sind, die Rechte der obdachlosen Sans-Papiers zu verteidigen.
Der Kampf geht weiter
Im Moment kämpfen die Anwälte von Nochlechka dafür, dass die Registrierung für Personen, die eine Wohnung haben, vereinfacht wird.
Nochlechka lässt zur Zeit durch den obersten Gerichtshof den Fall jenes Mannes überprüfen, welchem die temporäre Registrierung seiner Freundin verweigert wurde, die mit ihm das Zimmer teilt, da das Einverständnis aller Eigentümer und Mieter der andern Zimmer der Gemeinschaftswohnung nicht vorlag.
Anders ausgedrückt, bleibt die Registrierung sogar für Personen mit fixem Wohnort in der Praxis für viele russische Bürger unerreichtbar.
Ohne ihre Hilfe könnten wir den unerlässlichen juristischen Kampf nicht führen.
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